Was machen Schulbegleiter*innen?
Schulbegleiter*innen unterstützen Kinder mit körperlichen und/oder seelischen Einschränkungen während des Schulunterrichts und bei schulischen Veranstaltungen. Schulbegleiter*innen und Kinder bilden ein Team und arbeiten nach Anleitung der Lehrkräfte. Eine Schulbegleiter*in erleichtert u.a. die Kommunikation zwischen dem Kind und seinen Lehrer*innen und Mitschüler*innen. Jede Begleitung ist auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes zugeschnitten.
Ziel der Begleitung ist eine größtmögliche Verselbständigung des Kindes.
Warum gibt es Schulbegleitung?
EU-Richtlinien sehen vor, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen individuell gefördert werden, um ihnen die Umsetzung ihres Rechts auf Teilhabe an Bildung zu ermöglichen.
Da die Rahmenbedingungen in den Regelschulen häufig nicht auf die Bedürfnisse aller Kinder ausgerichtet sind, machen Schulbegleitungen den Schulbesuch für einige Kinder überhaupt erst möglich. Bei anderen werden Schulausschlüsse oder -abbrüche verhindert.
Wie sieht eine Unterstützung konkret aus?
Bei körperlich beeinträchtigten Kindern gehört beispielsweise das Schieben des Rollstuhls oder die Hilfestellung als „verlängerter Arm“ zum Tätigkeitsumfang.
Für psychisch beeinträchtigte Kinder bietet die Schulbegleitung seelische Unterstützung an: Diese kann bedeuten, bei einem Kind mit ADHS seine Aufmerksamkeit besser zu lenken und bei einem Kind mit einer Angststörung beruhigend einzuwirken.
Was bedeutet es, eine Schulbegleiter*in zu sein?
Es erwartet Sie eine vielfältige, sehr individuelle und sinngebende Tätigkeit.
Sie tragen aktiv dazu bei, dass ein Kind mit Unterstützungsbedarf eine Regelschule besucht, sich zugehörig zu einer Klassengemeinschaft fühlt und persönliche Entfaltungsmöglichkeiten nutzt.
Brauche ich eine Ausbildung um Schulbegleiter*in zu werden?
Nein. Daher richten sich unsere Stellenangebote auch an Quereinsteiger*innen, die keine pädagogische Vorbildung haben. Auch Sie dürfen Kinder begleiten. Abhängig vom Unterstützungsbedarf des Kindes ist pädagogische Erfahrung, eine pädagogische oder pflegerische Ausbildung fallweise erforderlich.
Können Sie sich vorstellen als Schulbegleiter*in tätig zu sein? Dann klicken Sie bitte auf www.fab-stellenportal.de/Stellenportal