Was machen eigentlich Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter so?
Immer wieder wird die Frage gestellt: was macht man denn als Schulbegleiterin oder Schulbegleiter überhaupt so?
Inklusion betrifft alle Gesellschaftsschichten und Altersklassen. Hier geht es ganz allgemein um Gleichstellung. Egal ob wir die Gleichstellung von Mann und Frau betrachten, die Eingliederung von Einwanderern oder aber die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen, sowohl im Arbeitsleben als auch im schulischen Umfeld.
Laut einer EU-Verordnung sind alle allgemeinen Schulen dazu verpflichtet Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung aufzunehmen. In Hessen arbeiten schon rund 1200 allgemeine Schulen inklusiv und es wird stets weiter in die Qualitätsentwicklung investiert. Schülerinnen und Schüler mit einer Beeinträchtigung sollen bestmöglich gefördert werden und sie sollen bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützt werden, um ihnen dadurch die aktive und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Um eine Inklusion an einer allgemeinen Schule zu ermöglichen gibt es verschiedene Angebote, hier reden wir, unserer Ansicht nach, über das Wichtigste nämlich die Begleitung eines Kindes durch die Schulbegleiterin oder den Schulbegleiter, auch Integrationshelfer oder Teilhabeassistent genannt. Die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter unterstützen ihr zu betreuendes Kind während dem Unterricht und in allen schulischen Veranstaltungen im Rahmen, der für das Kind bewilligten Zeit. Sie werden in der Regel für die Zeit der Hilfeleistung angestellt und arbeiten mit den Kindern, in den Schulen, nach Anleitung der Lehrkräfte. Die Arbeit beinhaltet zum Beispiel die Kommunikation zwischen Kind und Lehrerinnen und Lehrern oder Kind und Mitschülern. Auch der Rückhalt während schulischer Veranstaltungen mit dem Ziel dass das Kind eigenständig am Unterricht teilhaben kann ist eine wichtige Aufgabe von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern. Bei körperlich beeinträchtigten Kindern gehört auch das Schieben des Rollstuhls oder die Begleitung beim Toilettengang zum Arbeitsfeld. Weiterhin gehört die Begleitung bei Ausflügen und Klassenfahrten zum Aufgabengebiet.
Die Arbeit der Schulbegleiterin/des Schulbegleiters ist also eine sehr lohnende, denn sie oder erwird einem Kind die Möglichkeit geben, wie alle anderen in eine Allgemeinschule zu gehen und sich zugehörig zu fühlen. In fast allen Fällen erleben die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter wie ein Kind aufblüht und tragen dazu bei dass dieses Kind ein selbstbestimmtes Leben führen wird.
Die Stellenangebote richten sich an Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, je nach Auftrag ist pädagogische Erfahrung oder eine pädagogische Ausbildung erforderlich.
Wenn wir jetzt Ihr Interesse an dieser Arbeit geweckt haben, können Sie sich hier unsere offenen Stellen anschauen: www.fab-stellenportal.de/Stellenportal